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Über diese Seite
Diese Seite basiert auf den Erfahrungen der Webagentur webseiten mit sinn und dem Textbüro fundwort. Gut zu nutzende Webseiten und Texte, die den Leser in den Mittelpunkt stellen, damit haben wir täglich zu tun. Der Bedarf ist groß auch bei gemeinnützigen Organisationen. Auf dieser Seite fließen die beiden Ansätze zusammen: Bestärkt wurden wir durch den positiven Zuspruch auf gemeinsam entwickelte Webseiten.
spenden mit system ist eine ausgereifte Möglichkeit, Spenden online zu akquirieren. Gemeinnützigen Organisationen stellen wir dieses Werkzeug kostenlos zur Verfügung.
Grundlagen und Statistiken zum Thema Online-Fundraising finden Sie in der Präsentation zum Workshop "Fundraising im Internet". Im Rahmen des Fundraising-Forums Niedersachsen 2007 haben wir zu diesem Thema einen Workshop durchgeführt. Die Präsentation stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.
vortrag_fundraising-im-internet.pdf [PDF, 124 KB]
Vertrauen ist die wichtigste Grundlage für den Online-Spender. Eine Befragung von 1.000 Internet-Nutzern im Jahr 2005 ergab: fast alle hatten bereits online eingekauft. 60 Prozent aller Befragten gaben an, grundsätzlich E-Commerce zu vertrauen, jedoch fürchteten mehr als die Hälfte von ihnen Datenmissbrauch. Die Organisation, die das nicht ernst nimmt, verspielt viel Potenzial.
Sicherheit können Sie für den Spender ausdrücken durch:
Wie bei jedem Informations- und Werbemittel sind für die eigene Webseite die rechtlichen Vorgaben zu beachten (Impressum und Datenschutzerklärung). Jede Webseite, die einen Teledienst darstellt, unterliegt hier besonderen Transparenz- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Nutzer. Webmaster, die - z.T. aus purer Unkenntnis - den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, setzten sich dem Risiko einer Abmahnung aus: Anwälte, die Serienabmahnungen als Einnahmequelle betrachten, durchforsten das Internet.
Die Rechtslage für E-Commerce, Kennzeichnungspflicht und Datenschutz im Internet entwickelt sich stetig weiter. Es ist sinnvoll, Ihre Webseite durch einen Fachanwalt für Internetrecht prüfen lassen.
Unter den Zahlungsformen im Internet ist das Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung bisher am weitesten verbreitet und von Anwendern akzeptiert. Es besteht ein mindestens sechswöchiges Widerrufsrecht.
Um die Spende zu erhalten, treffen die Organisationen mit der Bank eine Inkassovereinbarung über den Lastschrifteinzug. Der Einzug gilt nur für Kontoverbindungen in Deutschland; Spenden aus dem Ausland sind darüber nicht möglich.
Nachteilig ist hier, Widerspricht der Spender einer Lastschrift und macht den Einzug rückgängig, trägt die Organisation die hohen Bankbearbeitungsgebühren.
Kreditkarten werden zum Spenden in Deutschland im Vergleich zum Lastschriftverfahren deutlich weniger genutzt. Mit Spenden per Kreditkarte sprechen Sie eine zahlungskräftige Klientel an; der durchschnittlich gespendete Einzelbetrag ist meist deutlich höher. Allerdings ist auch der technische und finanzielle Aufwand erheblich.
Aufgrund der Kosten wird häufig ein Mindestumsatz von 10.000 € Kreditkartenumsatz empfohlen. Ab einem Spendengesamtvolumen von rund 500.000 bis 1.000.000 € pro Jahr kann dieser Umsatz mit Spenden per Kreditkarte jährlich erreicht werden, so dass sich der Aufwand für eine Organisation rechnet.